TÖB Träger öffentlicher Belange Die Abkürzung TÖB steht für "Träger öffentlicher Belange". Diese Bezeichnung wird vor allem im juristischen Kontext verwendet. TÖB sind Personen oder Organisationen, die direkt von bestimmten Entscheidungen oder Planungen betroffen sind und deshalb ein Mitspracherecht haben. Sie vertreten öffentliche Interessen und sollen sicherstellen, dass bei Beschlüssen alle relevanten Aspekte berücksichtigt werden. Juristisch