NtV Nebentätigkeitsverordnung Die Abkürzung NtV steht für Nebentätigkeitsverordnung. Diese Verordnung regelt die Rahmenbedingungen und Genehmigungsverfahren für Nebentätigkeiten von Beamten und öffentlich Bediensteten. Sie legt fest, welche Tätigkeiten neben dem Hauptberuf ausgeübt werden dürfen, um mögliche Interessenkonflikte zu vermeiden. Durch die NtV sollen Transparenz, Neutralität und Integrität im öffentlichen Dienst gewährleistet werden. Juristisch