RGRK Reichsgerichtsrätekommentar zum BGB RGRK steht für "Reichsgerichtsrätekommentar zum BGB". Dabei handelt es sich um einen juristischen Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, der von den Reichsgerichtsräten erstellt wurde. Dieser Kommentar steht für eine umfassende und renommierte Auslegung und Erläuterung des BGB aus Sicht erfahrener Richter des Reichsgerichts. Juristisch