KomtrZV Kommunalträger-Zulassungsverordnung Die Abkürzung KomtrZV steht für die "Kommunalträger-Zulassungsverordnung". Diese Verordnung regelt die Zulassung von kommunalen Trägern als Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Sie legt die Voraussetzungen und Verfahren fest, die ein kommunaler Träger erfüllen muss, um diese Aufgaben übernehmen zu dürfen. Die KomtrZV stellt somit sicher, dass die Verfügbarkeit und Qualität der Grundsicherung in den Händen qualifizierter und vertrauenswürdiger kommunaler Träger liegt. Juristisch