AM-NutzenV Arzneimittel-Nutzenbewertungsverordnung Die Abkürzung AM-NutzenV steht für die Arzneimittel-Nutzenbewertungsverordnung. Diese Verordnung regelt die Bewertung des Nutzens von Arzneimitteln gemäß § 35a Absatz 1 des Sozialgesetzbuchs V für Erstattungsvereinbarungen nach § 130b SGB V. Sie dient dazu, die Wirksamkeit und den Nutzen von Arzneimitteln zu prüfen und festzustellen, ob diese von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet werden können. Juristisch