KostÄndG Gesetz zur Änderung und Ergänzung kostenrechtlicher Vorschriften Das KostÄndG steht für das Gesetz zur Änderung und Ergänzung kostenrechtlicher Vorschriften. Es handelt sich um eine juristische Maßnahme, die zum Ziel hat, bestehende Regelungen im Bereich der Kostenrechtsordnung zu modifizieren und zu erweitern. Das KostÄndG kann verschiedene Aspekte des Kostenrechts betreffen, wie beispielsweise Gebührenordnungen, Gebührenhöhen oder Prozesskostenhilfe. Es dient dazu, die Kosten im Justizsystem anzupassen und gerechte finanzielle Regelungen zu gewährleisten. Juristisch