AMG1976ZSAusnV Verordnung über die Zulassung von Ausnahmen von Vorschriften des Arzneimittelgesetzes für die Bereiche des Zivil- und Katastrophenschutzes, der Bundeswehr, der Bundespolizei sowie der Bereitschaftspolizeien der Länder Die Abkürzung AMG1976ZSAusnV steht für die "Verordnung über die Zulassung von Ausnahmen von Vorschriften des Arzneimittelgesetzes für die Bereiche des Zivil- und Katastrophenschutzes, der Bundeswehr, der Bundespolizei sowie der Bereitschaftspolizeien der Länder". Diese Verordnung regelt spezielle Ausnahmen und Befreiungen von den geltenden Vorschriften des Arzneimittelgesetzes für die genannten Bereiche, um den Bedarf an Medikamenten und Arzneimitteln in Notfällen, Kriegen oder anderen Ausnahmesituationen zu decken. Juristisch