ZMDV Datenträger-Verordnung über die Abgabe Zusammenfassender Meldungen Die Abkürzung ZMDV steht für "Datenträger-Verordnung über die Abgabe Zusammenfassender Meldungen". Diese Verordnung regelt den elektronischen Austausch von zusammenfassenden Meldungen über steuerliche Informationen zwischen Unternehmen und den Finanzbehörden. Sie stellt sicher, dass relevantes Datenmaterial effizient erfasst und analysiert werden kann, um Steuerhinterziehung und Betrug zu verhindern. Juristisch