IntKfzV Verordnung über internationalen Kraftfahrzeugverkehr Die Abkürzung "IntKfzV" steht für die Verordnung über internationalen Kraftfahrzeugverkehr. Diese Verordnung regelt den Verkehr mit Kraftfahrzeugen in internationalen Kontexten. Sie hat in Deutschland von Juli 2008 bis zu ihrer Aufhebung gegolten. Juristisch