AfrEntwBkÜbkG Gesetz zu dem Übereinkommen vom 4. August 1963 zur Errichtung der Afrikanischen Entwicklungsbank Das AfrEntwBkÜbkG ist das Gesetz, das das Übereinkommen vom 4. August 1963 zur Errichtung der Afrikanischen Entwicklungsbank umsetzt. Dieses Gesetz legt die rechtlichen Grundlagen für die Tätigkeiten und Aufgaben der Bank fest und regelt ihre Beziehungen zu den Mitgliedstaaten. Es dient dem Zweck, die wirtschaftliche Entwicklung in Afrika zu fördern und ein nachhaltiges Wachstum auf dem Kontinent zu unterstützen. Juristisch