RiLG Richter am Landgericht RiLG ist die Abkürzung für "Richter am Landgericht". Dies bezeichnet einen Juristen, der als Richter an einem Landgericht tätig ist. Landgerichte sind in Deutschland Gerichte zweiter Instanz, die sich vor allem mit Zivil- und Strafsachen befassen. Ein RiLG ist somit ein Richter, der über diese Fälle entscheidet und somit maßgeblich zur Rechtsprechung beiträgt. Juristisch