EÜPV Europäisches Übereinkommen über die Regelung des Personenverkehrs Das EÜPV ist das Kürzel für das Europäische Übereinkommen über die Regelung des Personenverkehrs. Es handelt sich um ein Abkommen zwischen den Mitgliedstaaten des Europarats, das am 13. Dezember 1957 unterzeichnet wurde. Ziel des Abkommens ist es, den Personenverkehr zwischen den Mitgliedstaaten zu regeln und harmonisieren. Es legt unter anderem Rechte und Pflichten der Reisenden fest sowie die Verantwortlichkeiten der Verkehrsunternehmen. Das EÜPV hat einen juristischen Hintergrund und betrifft daher vor allem rechtliche Aspekte des Personenverkehrs. Juristisch