Vollj. Volljähriger "Vollj." steht für "Volljähriger". Diese Abkürzung wird hauptsächlich in juristischem Kontext verwendet, um eine Person zu bezeichnen, die das gesetzliche Mindestalter erreicht hat, um als erwachsen zu gelten. Volljährige sind rechtlich selbstständig und tragen die volle Verantwortung für ihre Handlungen. Juristisch