NATOTrStatVtrG Gesetz zu dem Abkommen zwischen den Parteien des Nordatlantikvertrags vom 19. Juni 1951 über die Rechtsstellung ihrer Truppen und zu den Zusatzvereinbarungen vom 3. August 1959 zu diesem Abkommen Das NATOTrStatVtrG ist das Gesetz, das das Abkommen zwischen den Parteien des Nordatlantikvertrags von 1951 über die Rechtsstellung ihrer Truppen regelt. Es bezieht sich auch auf die Zusatzvereinbarungen von 1959 zu diesem Abkommen. Dieses Gesetz legt die rechtliche Stellung der Truppen fest, die im Rahmen der NATO tätig sind. Juristisch