AÜKostV Verordnung über die Kosten der Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung Die Abkürzung AÜKostV steht für "Verordnung über die Kosten der Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung". Diese Verordnung regelt die finanziellen Aspekte und Gebühren, die bei der Erlaubniserteilung für die gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung anfallen. Durch die AÜKostV sollen Transparenz und Fairness bei der Beantragung und Genehmigung solcher Erlaubnisse gewährleistet werden. Juristisch