ZuMonAwV Verordnung über die Einreichung zusammengefaßter Monatsausweise nach dem Gesetz über das Kreditwesen Die Abkürzung ZuMonAwV steht für "Verordnung über die Einreichung zusammengefasster Monatsausweise nach dem Gesetz über das Kreditwesen". Diese Verordnung legt fest, wie monatliche Ausweise im Bereich des Kreditwesens eingereicht werden sollen. Sie regelt somit die Erfassung, Zusammenfassung und Übermittlung von Daten gemäß den Vorschriften des entsprechenden Gesetzes. Juristisch