AbsFondsG Gesetz über die Errichtung eines zentralen Fonds zur Absatzförderung der deutschen Land- und Ernährungswirtschaft Das AbsFondsG steht für das Gesetz über die Errichtung eines zentralen Fonds zur Absatzförderung der deutschen Land- und Ernährungswirtschaft. Dieses Gesetz regelt die Schaffung eines Fonds, der dazu dient, Maßnahmen zur Absatzförderung in der deutschen Land- und Ernährungswirtschaft zu finanzieren. Der Fonds wird dazu verwendet, den Absatz landwirtschaftlicher und ernährungswirtschaftlicher Produkte zu fördern und somit den Markt zu stärken. Das AbsFondsG legt die rechtlichen Grundlagen für diese Fördermaßnahmen fest. Juristisch