ZuckStDB Zuckersteuer-Durchführungsbestimmung Die Abkürzung "ZuckStDB" steht für "Zuckersteuer-Durchführungsbestimmung" und bezieht sich auf eine rechtliche Regelung im Zusammenhang mit der Besteuerung von Zucker. Diese Bestimmungen legen fest, wie die Umsetzung und Durchführung der Zuckersteuer erfolgen soll. Dabei werden beispielsweise die Höhe der Steuer, die betroffenen Produkte und die Abgabefristen festgelegt. Die ZuckStDB trägt somit dazu bei, die Besteuerung von Zucker rechtlich zu regeln und stellt sicher, dass die entsprechenden Vorschriften korrekt angewendet werden. Juristisch