KartKrebs Verordnung zur Bekämpfung des Kartoffelkrebses und der Kartoffelzystennematoden Die Abkürzung KartKrebs steht für die "Verordnung zur Bekämpfung des Kartoffelkrebses und der Kartoffelzystennematoden". Diese Verordnung befasst sich mit den rechtlichen Maßnahmen und Regelungen zur Eindämmung und Bekämpfung von Krankheiten, die Kartoffelpflanzen schädigen können, wie Kartoffelkrebs und Kartoffelzystennematoden. Juristisch