ZAGAnzV Verordnung über die Anzeigen und die Vorlage von Unterlagen nach dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz Die Abkürzung "ZAGAnzV" steht für die "Verordnung über die Anzeigen und die Vorlage von Unterlagen nach dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz". Diese Verordnung regelt die Anforderungen und Verfahren für die Erstellung von Anzeigen und die Vorlage der entsprechenden Unterlagen gemäß dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz. Sie trägt dazu bei, die Transparenz und Effizienz im Bereich der Zahlungsdienstleistungen zu gewährleisten. Juristisch