GZVJu Gerichtliche Zuständigkeitsverordnung Justiz GZVJu steht für "Gerichtliche Zuständigkeitsverordnung Justiz". Diese Verordnung regelt die Zuständigkeiten der Gerichte im Bereich der Justiz. Sie legt fest, welche Gerichte für bestimmte rechtliche Angelegenheiten zuständig sind. Die GZVJu gilt im Kontext des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz und dient der geordneten Verteilung von gerichtlichen Aufgaben. Juristisch