WpÜGAngebV WpÜG-Angebotsverordnung Die WpÜGAngebV steht für die "WpÜG-Angebotsverordnung" und regelt den Inhalt der Angebotsunterlage sowie die Gegenleistung bei Übernahmeangeboten und Pflichtangeboten. Sie befasst sich außerdem mit der Befreiung von der Verpflichtung zur Veröffentlichung und Abgabe eines Angebots. Die Verordnung ist relevant im juristischen Kontext. Juristisch