A.ö.R. Anstalt des öffentlichen Rechts A.ö.R. steht für "Anstalt des öffentlichen Rechts" und bezeichnet eine juristische Person, die vom Staat eingerichtet wurde, um öffentliche Aufgaben zu erfüllen. Anstalten des öffentlichen Rechts handeln eigenständig, haben jedoch rechtliche Sonderregelungen und unterliegen der staatlichen Aufsicht. Ein bekanntes Beispiel für eine A.ö.R. ist beispielsweise eine Universität oder eine Krankenhausgesellschaft. Juristisch
AöR Anstalt des öffentlichen Rechts AöR steht für Anstalt des öffentlichen Rechts. Dabei handelt es sich um eine juristische Form, die dazu dient, bestimmte öffentliche Aufgaben zu erfüllen. Eine AöR ist selbstständig und besitzt eigene Rechtsfähigkeit. Sie kann beispielsweise universitäre Einrichtungen, öffentliche Rundfunkanstalten oder kommunale Betriebe umfassen. Als Anstalt des öffentlichen Rechts unterliegt sie der Kontrolle durch die öffentliche Hand und ist in der Regel von der Körperschaftssteuer befreit. Juristisch
AöR Archiv des öffentlichen Rechts Die Abkürzung AöR steht für "Archiv des öffentlichen Rechts", eine renommierte juristische Zeitschrift. In dieser Zeitschrift werden wissenschaftliche Beiträge veröffentlicht, die sich mit allen Aspekten des öffentlichen Rechts befassen. Das AöR dient als wichtige Informationsquelle und Diskussionsforum für Juristen, die sich mit rechtlichen Fragen im Kontext des öffentlichen Rechts auseinandersetzen. Juristisch