VgV Vergabeverordnung Die Abkürzung "VgV" steht für Vergabeverordnung. Diese juristische Regelung dient der einheitlichen bundesweiten Umsetzung des Vergaberechts bei öffentlichen Aufträgen. Die VgV enthält Vorschriften zur Vergabe von Bau-, Dienstleistungs- und Lieferaufträgen sowie zur Vergabe von Konzessionen. Sie regelt unter anderem die Ausschreibung und Auswahlverfahren sowie die Vergabeprinzipien von öffentlichen Aufträgen. Juristisch