NachwV Nachweisverordnung Die Abkürzung "NachwV" steht für die "Nachweisverordnung". Sie regelt die Anforderungen und Verfahren zur Nachweisführung bei der Entsorgung von Abfällen. Diese Verordnung ist bedeutsam für Unternehmen und Einrichtungen, die Abfälle entsorgen und dabei den ordnungsgemäßen Nachweis erbringen müssen. Sie legt fest, welche Dokumente und Informationen vorgelegt werden müssen, um die rechtmäßige und umweltgerechte Entsorgung von Abfällen nachzuweisen. Juristisch