AfS Absetzung für Substanzverringerung AfS steht für "Absetzung für Substanzverringerung". Dieser juristische Begriff bezieht sich auf die steuerliche Abschreibung von Vermögensgegenständen, die aufgrund von Abnutzung, Alterung oder anderen Faktoren an Wert verlieren. Die Absetzung für Substanzverringerung ermöglicht es Unternehmen, den Wertverlust ihrer Vermögenswerte im Rahmen der Steuererklärung geltend zu machen und so ihre steuerliche Belastung zu verringern. Juristisch