Übk. Übereinkommen Die Abkürzung Übk steht für "Übereinkommen" und wird vor allem im juristischen Kontext verwendet. Ein Übereinkommen ist eine formelle Vereinbarung zwischen zwei oder mehreren Parteien, die bestimmte Regeln, Vorgaben oder Verpflichtungen festlegt. Übk dient daher als kürzere und prägnante Bezeichnung für solche Übereinkommen. Juristisch