AGMahnVordrV Verordnung zur Einführung von Vordrucken für das arbeitsgerichtliche Mahnverfahren Die Abkürzung AGMahnVordrV steht für die "Verordnung zur Einführung von Vordrucken für das arbeitsgerichtliche Mahnverfahren". Diese Verordnung regelt die Verwendung von standardisierten Formularen im Mahnverfahren vor den Arbeitsgerichten. Durch die einheitlichen Vordrucke wird eine vereinfachte Abwicklung des arbeitsgerichtlichen Mahnverfahrens ermöglicht. Juristisch