StichprobenV Verordnung über Verfahren und Umfang der Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis zum Zensusgesetz 2011 Die Abkürzung StichprobenV steht für "Verordnung über Verfahren und Umfang der Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis zum Zensusgesetz 2011". Diese Verordnung legt die genauen Abläufe und den Umfang der Haushaltebefragung fest, die auf der Basis von Stichproben durchgeführt wird. Der Zensusgesetz 2011 wiederum bezieht sich auf eine gesetzliche Regelung zur Erfassung von bevölkerungsstatistischen Daten. Juristisch