EUMVVO Verordnung zur Einführung eines Europäischen Mahnverfahrens EUMVVO steht für "Verordnung zur Einführung eines Europäischen Mahnverfahrens". Diese Verordnung regelt die Möglichkeit, grenzüberschreitende Forderungen effizient einzutreiben, indem ein europaweit einheitliches Verfahren für den Mahnprozess eingeführt wird. Das Europäische Mahnverfahren ermöglicht es Gläubigern, ihre Forderungen in einem vereinfachten Verfahren geltend zu machen, ohne dass sie verschiedene nationale Rechtsvorschriften berücksichtigen müssen. Dies erleichtert den Zahlungsverkehr innerhalb Europas und fördert den freien Handel zwischen den Mitgliedstaaten. Juristisch