SortSchG Sortenschutzgesetz Das SortSchG steht für das Sortenschutzgesetz und regelt den rechtlichen Schutz von neu gezüchteten Pflanzensorten. Es dient dazu, Züchtern die Möglichkeit zu geben, ihre innovativen Sorten vor Nachahmung und unerlaubter Nutzung zu schützen. Das Gesetz gewährleistet, dass Züchter ihre Investitionen in Forschung und Entwicklung sowie ihre geistigen Eigentumsrechte schützen können. Juristisch