KapErtSt Kapitalertragsteuer Die Abkürzung KapErtSt. steht für Kapitalertragsteuer. Diese juristische Bezeichnung beschreibt eine Steuer, die auf Erträge aus Kapitalvermögen erhoben wird. Sie betrifft beispielsweise Zinserträge, Dividenden oder Kursgewinne von Wertpapieren. Unternehmen und Privatpersonen sind verpflichtet, die Kapitalertragsteuer an das Finanzamt abzuführen. Diese Steuer soll sicherstellen, dass auch Einkommen aus Kapitalvermögen angemessen besteuert wird. Juristisch