SächsHSG Sächsisches Hochschulgesetz SächsHSG ist die Abkürzung für das "Sächsische Hochschulgesetz". Das Gesetz trat am 1. Januar 2009 in Kraft und war bis zum 17. November 2012 gültig. Es regelte die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Hochschulen im Bundesland Sachsen und legte unter anderem die Organisationsstruktur, die Zuständigkeiten und die Finanzierung der Hochschulen fest. Juristisch