AbgrV Abgrenzungs-Verordnung Die AbgrV ist die Abkürzung für die Abgrenzungs-Verordnung. Diese Verordnung legt fest, wie die nicht zu berücksichtigenden Investitionskosten von den pflegesatzfähigen Kosten der Krankenhäuser abgegrenzt werden. Sie ist von juristischer Bedeutung und regelt somit wichtige rechtliche Aspekte im Zusammenhang mit den Finanzen von Krankenhäusern. Juristisch