RLV Regelleistungsvolumen RLV steht für "Regelleistungsvolumen" und beschreibt im juristischen Kontext eine festgelegte Menge an Leistungen, die von bestimmten Berufsgruppen erbracht werden sollen. Das RLV dient zur Steuerung und Begrenzung der erbrachten Leistungen, um eine angemessene Versorgung sicherzustellen und Kosten zu kontrollieren. Es legt somit eine verbindliche Größe für die Abrechnung und Vergütung von Leistungen fest. Juristisch
RLV Richtlinien-Verordnung RLV steht für "Richtlinien-Verordnung". Diese Abkürzung wird vor allem im juristischen Kontext verwendet. Eine Richtlinien-Verordnung ist eine Rechtsnorm, die von staatlichen oder überstaatlichen Behörden erlassen wird und zur Umsetzung von Richtlinien dient. Sie enthält konkrete Vorgaben und Regelungen, die von den betroffenen Personen oder Unternehmen befolgt werden müssen. Richtlinien-Verordnungen haben den Zweck, ein einheitliches Handeln zu gewährleisten und die Umsetzung von bestimmten Vorschriften sicherzustellen. Juristisch