EKMR Europäische Kommission für Menschenrechte Die Abkürzung EKMR steht für Europäische Kommission für Menschenrechte. Diese Kommission wurde eingerichtet, um die Einhaltung der Menschenrechte in Europa zu überwachen und Beschwerden von Einzelpersonen oder Organisationen entgegenzunehmen. Sie spielt eine wichtige Rolle bei der Förderung und dem Schutz der Menschenrechte sowie bei der Entscheidungsfindung in rechtlichen Streitigkeiten auf europäischer Ebene. Juristisch