RiVASt Richtlinien für den Verkehr mit dem Ausland in strafrechtlichen Angelegenheiten Die Abkürzung RiVASt steht für "Richtlinien für den Verkehr mit dem Ausland in strafrechtlichen Angelegenheiten". Diese Richtlinien dienen als Grundlage für den Austausch von Informationen und die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Ländern im Bereich des Strafrechts. Sie bieten Leitlinien für die Durchführung von Verfahren und den Schutz der Rechte von Personen, die von strafrechtlichen Ermittlungen betroffen sind. Die RiVASt trägt somit zur internationalen Kooperation im Strafrecht bei. Juristisch