NKT Normalkostentarif NKT steht für "Normalkostentarif" und bezieht sich auf den rechtlichen Bereich in Österreich. Der Begriff bezeichnet den üblicherweise angewandten Tarif für Kosten, die im Zusammenhang mit juristischen Verfahren anfallen. Der Normalkostentarif regelt die Höhe der Kosten, die beispielsweise für Anwaltsgebühren oder Gerichtskosten zu entrichten sind. Es handelt sich dabei um einen Standardtarif, der in vielen Fällen zur Anwendung kommt. Juristisch