RettAssAPrV Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten Die Abkürzung RettAssAPrV steht für die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten. Diese Verordnung regelt die Ausbildung und Prüfungsvorgaben für Personen, die im Rettungsdienst als Rettungsassistenten tätig sind. Sie legt fest, welche Inhalte in der Ausbildung vermittelt werden müssen und welche Anforderungen in den Prüfungen erfüllt werden müssen, um als Rettungsassistent tätig sein zu dürfen. Juristisch