AbfBeauftrV Abfall Betriebsbeauftragten Verordnung Die AbfBeauftrV steht für die "Abfall Betriebsbeauftragten Verordnung" und regelt die Bestellung und Aufgaben der Betriebsbeauftragten für Abfall. Diese Verordnung stellt sicher, dass Unternehmen, die mit Abfall umgehen, einen speziell geschulten Beauftragten haben, der für die Umsetzung von gesetzlichen Vorschriften und die Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Abfallentsorgung verantwortlich ist. Durch die AbfBeauftrV soll eine umweltgerechte und fachgerechte Behandlung von Abfällen gewährleistet werden. Juristisch