RdErl Runderlass RdErl. steht für "Runderlass" und wird im juristischen Kontext verwendet. Ein Runderlass ist ein Schreiben, das von der Behörde oder der Regierung erlassen wird und Anweisungen oder Richtlinien zur Umsetzung von Gesetzen oder Vorschriften enthält. Diese Art von Erlass hat die Funktion, klare Anweisungen an die untergeordneten Behörden zu geben und somit die einheitliche Anwendung des Gesetzes zu gewährleisten. Juristisch