EuAlÜbk Europäisches Auslieferungsübereinkommen Die Abkürzung "EuAlÜbk" steht für Europäisches Auslieferungsübereinkommen. Es handelt sich um ein rechtliches Abkommen zwischen europäischen Ländern, das die Auslieferung von Personen regelt, die eines Verbrechens beschuldigt sind oder eine Strafe verbüßen müssen. Das Abkommen ermöglicht eine effiziente Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten, um Kriminelle zu verfolgen und grenzüberschreitende Straftaten zu bekämpfen. Juristisch