PräsOLG Präsident/in des Oberlandesgerichts Der Begriff "PräsOLG" steht für "Präsident/in des Oberlandesgerichts". Diese Abkürzung bezieht sich auf die höchste leitende Position eines Oberlandesgerichts, in der die/der Präsident/in für die administrative und organisatorische Führung des Gerichts verantwortlich ist. Als oberste Instanz innerhalb des jeweiligen Bundeslandes hat der/die Präsident/in des Oberlandesgerichts eine bedeutende Rolle in der Rechtsprechung und sorgt für einen reibungslosen Ablauf der Verfahren. Juristisch