PartGG Partnerschaftsgesellschaftsgesetz Das PartGG ist das Abkürzung für das Partnerschaftsgesellschaftsgesetz. Es handelt sich dabei um ein juristisches Gesetz, das die Rechtsgrundlage für Partnerschaftsgesellschaften bildet. Diese Gesellschaftsform ermöglicht es verschiedenen Berufsgruppen, wie z.B. Rechtsanwälten, Steuerberatern oder Architekten, gemeinsam eine Partnerschaft einzugehen und gemeinschaftlich ihre Dienstleistungen anzubieten. Das PartGG regelt dabei die rechtlichen Aspekte der Partnerschaftsgesellschaft, wie z.B. die Haftung oder die Zusammenarbeit der Partner. Juristisch