HZPA Haager Zivilprozessabkommen HZPA steht für "Haager Zivilprozessabkommen" und bezieht sich auf ein internationales Rechtsabkommen, das im Jahr 1905 verabschiedet wurde. Dieses Abkommen regelt die Zuständigkeit und die Anerkennung von Gerichtsentscheidungen in Zivilverfahren zwischen verschiedenen Ländern. Es soll sicherstellen, dass Gerichtsentscheidungen grenzüberschreitend anerkannt und vollstreckt werden können. Das Haager Zivilprozessabkommen trägt somit zur internationalen Rechtssicherheit und zur effektiven Durchsetzung von Rechtsansprüchen bei. Juristisch