ÖPP Öffentlich Private Partnerschaft ÖPP steht für "Öffentlich Private Partnerschaft" und beschreibt eine Form der Zusammenarbeit zwischen der öffentlichen Hand und privaten Unternehmen. Bei einer ÖPP werden öffentliche Aufgaben gemeinsam mit privaten Akteuren geplant, finanziert und umgesetzt. Dabei sollen sowohl die Expertise und Effizienz der Privatwirtschaft als auch das öffentliche Interesse und die Kontrolle gewahrt bleiben. ÖPP-Projekte können beispielsweise den Bau und Betrieb von Infrastruktureinrichtungen wie Straßen oder Schulen umfassen. Juristisch