HanfEinfV Verordnung über die Einfuhr von Hanf aus Drittländern Die Abkürzung "HanfEinfV" steht für die "Verordnung über die Einfuhr von Hanf aus Drittländern". Diese juristische Regelung bezieht sich auf den Import von Hanfprodukten aus Ländern außerhalb der Europäischen Union. Sie legt die Voraussetzungen und Anforderungen fest, die für die Einfuhr solcher Produkte zu beachten sind. Die HanfEinfV hat das Ziel, den Handel mit Hanf aus Drittländern zu kontrollieren und sicherzustellen, dass die Importe den nationalen und internationalen rechtlichen Standards entsprechen. Juristisch