MuSchBV Verordnung über den Mutterschutz für Beamtinnen Die Abkürzung MuSchBV steht für "Verordnung über den Mutterschutz für Beamtinnen". Diese gilt für Beamtinnen und regelt den Schutz von schwangeren Beamtinnen sowie jungen Müttern vor Gefährdungen am Arbeitsplatz. Der Mutterschutz umfasst unter anderem Regelungen zu Arbeitszeiten, Arbeitsplatzgestaltung, Mutterschutzfristen und dem Stillen am Arbeitsplatz. Die MuSchBV dient damit dem Ziel, die Gesundheit von schwangeren Frauen und ihren Kindern zu schützen. Juristisch