ABBV Verordnung zur Berechnung von Ablösungsbeträgen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz, dem Bundesfernstraßengesetz und dem Bundeswasserstraßengesetz ABBV steht für "Verordnung zur Berechnung von Ablösungsbeträgen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz, dem Bundesfernstraßengesetz und dem Bundeswasserstraßengesetz". Diese Verordnung legt die Methode zur Festsetzung von Entschädigungszahlungen fest, die bei der Kreuzung und Nutzung von Eisenbahnstrecken, Bundesfernstraßen und Bundeswasserstraßen erforderlich sind. Sie bezieht sich auf die rechtlichen Bestimmungen im Zusammenhang mit den genannten Gesetzen und regelt die finanzielle Ausgleichsleistung, die für solche Entwicklungen und Maßnahmen zu entrichten ist. Juristisch