MobHV Mobilitätshilfenverordnung Die Abkürzung MobHV steht für Mobilitätshilfenverordnung. Diese Verordnung regelt juristisch die Nutzung von Hilfsmitteln zur Mobilität für Menschen mit körperlichen Einschränkungen oder Behinderungen. Sie legt beispielsweise fest, welche Hilfsmittel als Mobilitätshilfen betrachtet werden und unter welchen Voraussetzungen sie von den Betroffenen genutzt werden können. Die MobHV dient dazu, die Mobilität und Selbstständigkeit von Menschen mit Behinderungen zu fördern und ihnen eine möglichst uneingeschränkte Teilhabe am öffentlichen Leben zu ermöglichen. Juristisch